In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, dass sie die Straßenausbaubeiträge abschaffen und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzen möchte. Das von Kommunalministerin Scharrenbach (CDU) dazu beauftragte Gutachten beinhaltet jedoch keinen Vorschlag zur tatsächlichen Abschaffung der Beiträge. Aktuell übernimmt zwar das Land den kompletten Anteil der betroffenen Eigentümer:innen durch ein Förderprogramm, jedoch sind generell Förderprogramme finanziell beschränkt. Sind diese aufgebraucht, müssen die übrigen Beitragspflichtigen doch zahlen. Und wie lange das Förderprogramm noch greift, ist fraglich, denn die Landesregierung war vom Landtag ursprünglich beauftragt, bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept zur Abschaffung vorzulegen. Dies hat sie nicht eingehalten.
In Variante 1 des erst kürzlich vorgelegten Gutachtens wird erwägt, den Kommunen die Erhebung der Beiträge zu untersagen, was neben möglichen rechtlichen Problemen auch dazu führen würde, dass den Kommunen eine Einnahmemöglichkeit genommen werden würde. Variante 2 überlässt den Kommunen selbst, ob sie die Beiträge erheben, wobei jenen mit angespannter Haushaltssituation vermutlich nichts anderes übrigbleibt, als die Bürger:innen zur Kasse zu bitten, damit der Ausbau der Straßen erfolgen kann.
Variante 3 ist nur eine gesetzliche Festschreibung der momentanen Handhabe. Die Städte und Gemeinden bekämen zwar den Anteil der Beitragspflichtigen vom Land, jedoch würde auch die Umsetzung dieser Variante nicht bedeuten, dass die Landesregierung die Straßenausbaubeiträge wirklich abschafft. Stattdessen würden die Kommunen weiterhin unter Einsatz wichtiger Ressourcen die Beiträge berechnen, erheben und ihre Übernahme beantragen müssen.
Anstatt also die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge voranzutreiben, beschäftigt sich die Kommunalministerin Scharrenbach mit Varianten, welche weder die Kommunen entlasten, noch den Bürger:innen echte Sicherheit bieten. Frau Scharrenbach versucht ein bürokratisches Konstrukt zur Umgehung der Beiträge auszuarbeiten, anstatt durch deren Abschaffung für Ruhe zu sorgen. Denn solange die Straßenausbaubeiträge nicht explizit abgeschafft sind, werden (potentielle) Eigentümer:innen in Nordrhein-Westfalen stets mit der Furcht leben, etliche tausend Euro für Straßenausbauprojekte zahlen zu müssen.
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