Die NRW-Landesregierung beabsichtigt, den Landesentwicklungsplan NRW (LEP) zu ändern. Er ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung und legt die Ziele und Grundsätze für die angestrebte räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest. Damit ist er eine verbindliche Vorlage für die Regionalplanung.
Mit dem aktuellen Änderungsverfahren wird das Ziel verfolgt, das sog. Wind-an-Land-Gesetz schnell umzusetzen und weitere Flächen für Windenergie zu sichern. Mindestens 1,8 % der Landesfläche, das sind fast 62.000 Hektar, sollen planerisch für Windenergie festgesetzt werden. Davon entfallen mit rd. 15.700 Hektar mehr als 25 % auf die Planungsregion (Regierungsbezirk) Köln als eine von sechs Planungsregionen (5 Regierungsbezirke plus Regionalverband Ruhr). Außerdem sollen Flächen für Freiflächen-Solarenergie erweitert werden.
Nähere Details zur geplanten Änderung des LEP sind u.a. auf der Website der Landesplanung NRW einsehbar.
Die SPD-Fraktion weist drauf hin, dass das Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplanes bereits läuft und für die Menschen noch bis 28. Juli 2023 Gelegenheit besteht, eine Stellungnahme an das Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf (z.B. per Mail Landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de) oder an die Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln (z.B. per Mail regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de) abzugeben.
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