2021 wurde durch die damalige CDU-geführte Landesregierung die Eröffnung von Spielhallen vereinfacht. Auch in Leverkusen haben in den letzten Jahren immer mehr solcher „Vergnügungsstätten“ eröffnet. Da vor Ort rechtlich nur noch wenig gegen eine Neueröffnung getan werden kann ist es Ziel der SPD-Fraktion Leverkusen nach 5 Jahren nun die Spielgerätesteuer anzupassen.
„Die Spielhallenbetreiber in Leverkusen zahlen seit 2018 die gleichen Steuern auf ihre Einnahmen und Geräte. Das steht in keiner Relation mehr! Es ist Zeit, dass die Spielgerätesteuersatzung in Leverkusen angepasst wird. Kommunen und Gemeinden im Umland Leverkusens haben ihre Steuern auf Spielgeräte längst erhöht.“, mahnt Milanie Kreutz, SPD-Fraktionsvorsitzende. „Daher freuen wir uns, dass die Verwaltung aufgrund unseres Antrags zur Änderung der Spielgerätesteuersatzung tätig werden konnte und nun eine umfangreiche Neufassung der Spielgerätesteuersatzung für Leverkusen verfasst hat, welche heute vom Rat positiv beschlossen wurde.“
„Unser Ziel ist, durch die Erhöhung der Steuersätze neben einer gestiegenen Einnahmeerzielung für die Haushaltskasse auch eine ordnungspolitische Lenkungsfunktion.“, erläutert Kreutz weiter. „Die Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht ist ein zulässiges Lenkungsziel bei der Besteuerung von Geldspielgeräten und trägt maßgeblich zur Suchtprävention bei.“
Entsprechende Gerichtsurteile bestätigen, dass mit Vergnügungssteuersatzungen im Interesse einer Bekämpfung der Spielsucht der weiteren Ausweitung von Spielhallen im Satzungsgebiet entgegengewirkt bzw. das Angebot an Geldspielgeräten in Spielhallen begrenzt werden kann.
„Wichtig ist uns auch, durch die Erhöhung der Spielgerätesteuern, den durch die CDU ermöglichten einfachen Weg für die Spielhalleneröffnung, zu erschweren, damit in Leverkusen nicht weitere Spielhallen aus dem Boden schießen!“, so Kreutz abschließend.
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