NRW ist geprägt von Vielfalt. Viele verschiedene kulturelle Einflüsse prägen Nordrhein-Westfalen und machen es zu einer Heimat für 17 Millionen Menschen. Mit dem neuen Förderprogramm „Heimat“ möchte, dass Land NRW diese gelebte Vielfalt noch sichtbarer machen und unterstützen.
„Das Programm richtet sich an die vielen verschiedenen Vereine, die sich mit dem Thema Heimat beschäftigen. Unsere Leverkusener Vereine möchten wir aufrufen, sich aktiv zu beteiligen, damit die Förderung den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommt und sie von ihr profitieren“, so Regina Sidiropulos, Bezirksvorsteherin Stadtbezirk I.
„Je eher Anträge gestellt werden, desto schneller erhalten die Vereine und Projekte Gelder vom Land“, führen Martin Krampf, Fraktionsvorsitzender Bezirk II, und Michael Hüther, Fraktionsvorsitzender Bezirk III, aus. Die Heimatförderung gliedert sich dabei in 5 Elemente:
- Der Heimat-Scheck dient der unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen (z.B. Publikationen, Veranstaltungen, Präsentationstechnik); 2.000 € je Maßnahme.
- Der Heimat-Preis gilt für innovative Heimatprojekte; Leverkusen als kreisfreie Stadt kann ein Preisgeld von 15.000 € ausloben.
- Die Heimat-Werkstatt richtet sich an identitätsstiftende Prozesse (z.B. Kreativwerkstatt), in dem das lokale Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird, einschließlich Gestaltung des öffentlichen Raums; Projektvolumen soll mind. 40.000 € betragen.
- Der Heimat-Fonds kann für lokal und regional prägende Initiativen beantragt werden, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden; max. 40.000 €.
- Das Heimat-Zeugnis richtet sich an Projekte, die lokale oder regionale Geschichte oder Traditionen aufarbeiten und präsentieren, was auch die Herrichtung von historischen Gebäuden, Museen oder Orten umfassen kann. Das Projektvolumen soll mind. 100.000 € betragen.
Zuwendungsempfänger sind je nach Fördergegenstand Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich und private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Weiterleitung der Fördermittel ist möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen. Antragsstelle ist die zuständige Bezirksregierung. Das Heimatförderprogramm gilt bis zum 31.12.2022.