„Endlich tut sich was für Leverkusener Familien! Wir sind sehr froh, dass die Vorlage, die wir gemeinsam in einem Arbeitskreis mit der Leverkusener Stadtverwaltung erarbeitet haben, schon in diesem Turnus beraten und entschieden wird.“, freut sich Lena Pütz, kinder- und jugendpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion. „Die neue Satzung ist eine enorme finanzielle Entlastung für viele Familien, die bisher schon in der höchsten Stufe einsortiert wurden und nimmt die Eltern in die Pflicht, die mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen.“
Seit 2015 wurde die bestehende Satzung nicht mehr angepasst und Familien mit einem gemeinsamen Einkommen ab 78.000 Euro waren seitdem in der höchsten Stufe einsortiert. Mit der neuen Satzung staffeln sich die Einkommen in neun Stufen ab 50.000 Euro bis zu der höchsten Gruppe von mehr als 130.000 Euro Jahreseinkommen in Schritten zu je 10.000 Euro.
Eltern mit einem gemeinsamen Einkommen von 81.000 Euro, waren bisher in der höchsten Stufe eingruppiert. Sie zahlen künftig für ihr U2-Kind bei einer 45-Stunden Betreuung in der Kita oder Tagespflege also nicht mehr 627 Euro, sondern nur noch 531 Euro pro Monat. Das wäre eine Ersparnis von 96 Euro pro Monat.
Auch für Familien mit geringen Einkommen soll es mit der neuen Satzung eine deutliche Optimierung geben: ist man bisher bis zu einem Einkommen von 19.500 Euro von den Beiträgen befreit, gilt die Befreiung ab 01.08.2024 bis zu einem Einkommen von 50.000 Euro. Das macht zum Beispiel bei Familien mit einem U2-Kind und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 47.000 Euro pro Jahr, die bisher für einen 45-Stunden Kita- oder Tagespflege-Platz 208 € im Monat bezahlt haben, künftig eine Einsparung von fast 2.500 Euro im Jahr aus.
„Das ist eine erhebliche Verbesserung für einkommensschwache Familien und unterstützt besonders diejenigen, die in der heutigen Zeit dringend eine finanzielle Entlastung benötigen. Zudem ermöglichen wir so, dass Kinder, die bisher aus finanziellen Gründen zuhause betreut wurden, den so wichtigen Kita-Besuch.“, unterstreicht Lena Pütz auch die sozialen Aspekte dieser Entlastung.
Mit der neuen Satzung kommen zwei weitere wesentliche Veränderungen: zum einen soll es nur noch zwei Altersgruppen geben. Für Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr gilt dann die Altersgruppe U2. Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr gilt künftig die Gruppe Ü2 – und zwar ab dem Monat, in dem das dritte Lebensjahr des Kindes beginnt.
„Diese Änderung ist uns sehr wichtig, denn bisher hatten wir das Stichtagsprinzip in Leverkusen. Das war für Kinder, die nach dem 1. November geboren wurde, sehr unfair. Denn die betroffenen Eltern mussten in diesem Fall bis zum Ende des laufenden Kita-Jahres den deutlich teureren Satz aus der vorherigen Altersgruppe für die Betreuung des Kindes bezahlen. Mit der Zusammenfassung der Altersgruppen im ersten und zweiten Lebensjahr und der neuen Regelung der Beitragsänderung im Monat des dritten Geburtstags des Kindes wird es deutlich transparenter und gerechter für die Eltern – auch wenn die monatliche Anpassung des Beitrags für unsere Verwaltung einen deutlich höheren administrativen Aufwand bedeutet.“, erläutert Lena Pütz die Änderung.
„Uns freut besonders, dass die Vorlage unserer Antrags-Empfehlung folgt, die Einkommensstufen deutlich nach oben zu verschieben und einkommensschwache Familien in Leverkusen endlich bei den Betreuungskosten der Kinder, auch in der außerschulischen Betreuung, zu entlasten.“
Denn auch für die Betreuung für Kinder in der OGS gelten die neuen Stufen. Familien, die bisher mit ihrem Einkommen von 79.000 Euro für die Betreuung des Kindes im offenen Ganztag in der höchsten Stufe einsortiert waren, sollen dann 54 Euro weniger bezahlen. Nur Familien ab einem Jahreseinkommen von 120.000 Euro zahlen mit der neuen Satzung mehr für die OGS-Betreuung ihres Kindes. Die Betreuungskosten liegen für sie künftig bei 190 Euro pro Monat, was eine Erhöhung von lediglich 2 Euro bedeutet. Bei einem Einkommen bis 130.000 Euro erhöhen sich die monatlichen Kosten um 25 Euro, und ab 130.000 Euro um 41 Euro.
„Die bisherigen Vergünstigungen wie die letzten beiden beitragsfreien Kita-Jahre und die Regelung, dass Familien mit mehr Kindern im Regelfall nur für das Kind zahlen, welches den höchsten Beitrag leistet, bleiben auch künftig bestehen.“, verdeutlich Lena Pütz.
„Als Sozialdemokraten war uns klar, dass wir eine gerechte Verteilung der Betreuungskosten erzielen müssen. Die Qualität der Betreuung in den Kitas, in der Tagespflege und der OGS ist sehr gut und wir müssen allen Leverkusener Familien diese Betreuung ermöglichen. Zum einen für die soziale Entwicklung des Kindes, zum anderen für die Eltern als zuverlässige Betreuung um arbeiten zu können. Hier schließt sich, in Zeiten des hohen Fachkräftemangels, ein Kreis, wenn wir mehr Familien die Betreuung des Kindes ermöglichen. Für die Leverkusener Eltern ist dies ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung, als SPD kämpfen wir auf Landesebene aber weiter dafür, dass die Betreuung für Kinder in NRW grundsätzlich kostenlos wird.“ so Pütz abschließend.
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