Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge jeweils zur Hälfte verständigt. Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet.
„Auch in den sich anschließenden Monaten war – und ist es noch – der Betreuungsumfang sowohl in Kitas als auch in der OGS eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung vom 22.03.2021 beschlossen für den Februar auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten und für den März teilweise auf die Erhebung zu verzichten und individuell anhand des reduzierten Betreuungsumfanges abzurechnen“, erläutert Lena Pütz, kinder- und jugendpolitische Sprecherin.
„Die Landesregierung konnte sich bisher nicht zu einem (Teil-)Erlass bzw. einer (Teil-)Erstattung der Elternbeiträge durchringen. Eltern stehen vor der Situation, dass sie für eine nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung die volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen. Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert“, so Pütz weiter.
Wir fordern, dass für die Zeit ab dem 1. April 2021 bis zum Zeitpunkt der Wiedereinsetzung der regulären Betreuung ebenso nur der individuell in Anspruch genommen Betreuungsaufwand berechnet wird. Ebenso soll auf die Erhebung der Essensgeldpauschale für die Mittagsverpflegung verzichtet werden.
Die Landesregierung wird daher dringend aufgefordert – wie es auch die drei kommunalen Spitzenverbände fordern –, einen Erlass der Elternbeiträge und eine damit verbundene zumindest hälftige Beteiligung des Landes zu beschließen. Das Land darf nicht länger warten.
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