Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Leverkusen erhalten abhängig von ihrer Größe auf Grundlage der Gemeindeordnung Zuwendungen. Diese Zuwendungen sind immer ein sensibles Thema. Schnell kommt der Verdacht auf, Parteien und Gruppen würden sich auf Kosten der Steuerzahler bereichern.
„Dies ist natürlich nicht so! Wir möchten aufzeigen, wo derzeit ein Problem mit diesen Zahlungen besteht“, erläutern Thomas Eimermacher und Peter Ippolito, Fraktionsvorsitzende der CDU- und der SPD-Fraktion.
Ratsfraktionen (ab 3 Mitglieder) erhalten in Leverkusen im Monat einen Grundbetrag von 4.500,00 Euro, für jedes zusätzliche Mitglied kommen noch einmal 625,00 Euro hinzu. Gruppen (2 Personen) erhalten 3000,00 Euro und Einzelvertreter 750,00 Euro im Monat.
Für die CDU-Fraktion (17 Mitglieder) und die SPD-Fraktion (14 Mitglieder) heißt das 13.250,00 Euro bzw.11.375,00 Euro im Monat.
Aus diesen Mitteln finanzieren die Fraktionen und Gruppen die Räume ihrer Geschäftsstellen (Miete, Nebenkosten, etc.), Personalkosten (hauptamtliche Mitarbeiter), sowie alle weiteren Sachkosten. Hierzu zählen unter anderem Kosten für die Fortbildung der Fraktionsmitglieder, vor allem auch die Öffentlichkeitsarbeit, die Ausstattung der Geschäftsstelle (Schreibtische, Postgebühren, Telefon- und Internetkosten, etc.) und vieles mehr.
„Durch die steigenden Verbraucherpreise und Personalkosten bleibt am Ende nichts mehr übrig. Dadurch, dass Mieten und Gehaltskosten kaum zu verringern sind bleibt am Ende nur die Möglichkeit an der Öffentlichkeitsarbeit zu sparen. Das wollen wir aber nicht, den wir wollen sichtbar sein!“, stellt Peter Ippolito fest.
„Lokale Demokratie ist ehrenamtlich, sie kann aber nicht kostenlos sein! Die gewählten Vertreter im Rat haben die Aufgabe Entscheidungen zu treffen, diese müssen aber vorbereitet werden und anschließend veröffentlicht werden. Hierdurch wird Teilhabe an politischen Prozessen und öffentlicher Diskurs befördert. Erst die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter versetzen die Ratsvertreter in die Lage diese Aufgaben zu stemmen. Immer kleiner werdende Mittel gefährden daher die lokale Demokratie“, stellt Thomas Eimermacher fest.
Die beiden Fraktionen von CDU und SPD schlagen vor diesem Hintergrund eine Erhöhung der Zuwendungen für Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter um 8 Prozent im Jahr 2019 vor.
Fraktionen erhielten im Monat dann einen Grundbetrag von 4.860,00 Euro und für jedes zusätzliche Mitglied 675,00 Euro. Der Beitrag für Gruppen würde sich auf 3.240,00 Euro und für Einzelvertreter aus 810,00 Euro erhöhen.
Mit dieser Anpassung bleiben die Gesamtausgaben der Stadt Leverkusen für die politischen Vertreter immer noch klar unter den Ausgaben im Jahr 2009. Denn schon 2011 hat sich der Rat der Stadt Leverkusen intensiv mit diesem Thema beschäftigt und beschlossen, dass 2012 die Kosten im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011-2015 um 10 Prozent bzw. um 77.200,00 Euro gekürzt wurden. Im Rahmen der Haushaltssicherung haben die Fraktionen damals einen deutlichen Beitrag geleistet.
2014 wurden die Mittel auf Grund der Verkleinerung des Rates von 68 auf 52 ebenfalls noch einmal reduziert. Insgesamt verringerten sich die Mittel von 772.000,00 Euro im Jahr 2009, über 694.000,00 Euro im Jahr 2012, auf 642.000,00 Euro im Jahr 2014. Seitdem erfolgten keine Veränderungen mehr.
Aktuell werden 633.000,00 Euro aufgewendet. 2019 wären es dann 683.640,00 Euro, also 50.640,00 Euro mehr.
„Wie kommt unser Vorschlag von 8 Prozent zustande? Das Statistische Bundesamt weist für den Verbraucherpreisindex (VPI) in der Zeit von 2015 bis Juni 2018 eine Steigerung um 4,26 Prozent aus“, so Thomas Eimermacher.
„Ebenso haben die Tarifabschlüsse in den letzten Jahren zu einer deutlichen Steigerung der Personalkosten geführt. Die Entwicklung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD – VKA) weist für die Jahre 2015 bis 2019 eine durchschnittliche Steigerung von 13,43 Prozent auf. Diese guten Tarifabschlüsse begrüßen wir ausdrücklich und wir wollen auch unsere Mitarbeiter an dieser Entwicklung beteiligen“, so Peter Ippolito.
Es handelt sich also um ein ungefähres Mittel aus den Preissteigerungen der letzten Jahre. Die Zuwendungen sollen für die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat eine verlässliche Planungsgrundlage für ihre politische Arbeit liefen. Mit der seit 2009 erstmaligen Erhöhung soll diese Verlässlichkeit wiederhergestellt werden.
„Um auch in Zukunft diese Planbarkeit zu erhalten soll ab 2020 eine automatische Erhöhung erfolgen. Diese soll sich an der durchschnittlichen Erhöhung des jeweils geltenden Tarifabschlusses des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD – VKA) orientieren“, so Eimermacher und Ippolito.
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