Zu unserer letzten Mitgliederversammlung am 11.09.2018 im Kurt-Schumacher-Haus hatten wir uns als Gesprächspartner Herrn Dr. Rudersdorf eingeladen. Herr Rudersdorf ist Leiter des städtischen Rechts- bzw. des Ordnungsamtes. Über Letzteres wollten wir etwas von ihm wissen und, das sei zuvor gesagt, wir hatten eine gute Wahl getroffen. Er wusste aber auch alles. Zu kritisieren gab es gar nichts.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes begegnen uns Bürgern oft als Knöllchenschreiber. Aber gemach, sie haben weit mehr Rechte. Zentrale Aufgabe der Ordnungsbehörden ist – nach einer Beschreibung der Deutschen Anwaltsauskunft –das Einhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwecks allgemeiner Gefahrenabwehr. Begrenzung und Grundlage ihres Handelns sind gesetzlich geregelt. Unser Ordnungsrecht ist Landes-nicht Bundesrecht. Dem Prinzip nach, also von Anfang an, ein Polizeirecht. Mit der guten alten Polizey, die in alle Lebensverhältnisse der einfachen Bürger hineinregierte („hineinschnüffelte“), hat das natürlich nichts mehr zu tun. Die Ordnungsbehörde regelt die „langsameren Angelegenheiten“, während die Polizei für die akuten, „schnelleren“ zuständig ist. Beispielhaft dazu: Das Ordnungsamt ist für den ruhenden Verkehr zuständig, die Polizei für den fließenden.
Trennung zwischen Ordnungsamt und Polizei
Auf die strikte Trennung, hier Polizei und dort Ordnungsamt, haben nach dem 2. Weltkrieg die Alliierten gedrängt. Ein Stück vernünftiger Gewaltenteilung, die in NRW auch beispielhaft erfolgt. Was die Mitarbeiter des Ordnungsamtes tun dürfen und müssen, regelt das Ordnungsbehördengesetz und spiegelbildlich das Polizeigesetz bei den Polizisten. Aus dem Strauß dieser Regelungen dann doch noch einige Befugnisse: Personenkontrollen durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sind möglich wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht oder wenn es gilt eine Gefahr abzuwenden. Dann dürfen Bürger „angehalten und kontrolliert werden“. Auch Personen dürfen in Gewahrsam genommen werden wenn Gefahr droht, dass sie sich selbst oder andere Menschen gefährden. Natürlich gilt auch hier: Anlasslos geht, wie bei der Polizei, gar nichts. Kontrollen von Fahrzeugen und Fahrern sind möglich, genauso wie das Einschreiten bei wilden Partys und mutwilliger Vermüllung. Oft arbeitet das Ordnungsamt bei all diesen Angelegenheiten mit der Polizei zusammen, oft auch mit Spezialbehörden wie dem Jugend-, Gesundheits- oder Bauaufsichtsamt.
Nach der Schilderung einer so umfangreichen Aufgabenstellung und den Befugnissen der Behörde war es nahezu unvermeidlich, dass Fragen über Fragen Herrn Rudersdorf gestellt wurden. Die nachfolgende lebhafte Diskussion war spannend, in vielen Punkten erhellend und kenntnisreich von Herrn Rudersdorf kommentiert.
Wir haben uns zusichern lassen, er wird auch im nächsten Jahr unser Gast sein.
Ehre, wem Ehre gebührt
Zu guter Letzt bedankten wir uns für Kaffee und Kuchen bei Franz-Josef Stilk, den er anlässlich seines 80. Geburtstages ausgegeben hat. Die zusätzlichen Knabbereien hatte unsere Freundin Elfriede Nießen aus Solingen mitgebracht, sie feierte ihren 90. Geburtstag. Beiden wurde ein Blumenstrauß überreicht, verbunden mit dem Wunsch, noch lange aktiv am politischen Geschehen in unserer Runde teilzunehmen.