Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft. Solidarisch, sozial, ökonomisch.
Doch fällt es den meisten Familien immer schwerer, diesem Anspruch gerecht zu werden. Trotz einer Erwerbstätigkeit der Eltern oder Alleinerziehender leben Familien immer häufiger am Existenzminimum. Jedes fünfte Kind in Deutschland, aber auch jedes fünfte Kind in Leverkusen wächst in Armut auf. Arm ist per Definition, wem weniger als 60% des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung stehen.
Dabei sind die Hemmschwellen meist zu hoch, als dass die Familien um Unterstützung bitten. Und oft wird diese aufgrund der aktuellen Gesetzeslage auch noch abgelehnt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Kinderarmut ist schlichtweg beschämend für eines der reichsten Länder der Erde.
Investition in die Zukunft
Die SPD hat gerade das Starke-Familien-Gesetz auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz soll genau die Familien stärken, denen trotz ihrer Erwerbstätigkeit nur ein kleines Einkommen zur Verfügung steht. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird in die Zukunft investiert. Familien werden gestärkt, Kinderrmut bekämpft.
Dies geschieht zum einen durch die Neugestaltung des Kinderzuschlages und zum anderen durch die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Dadurch werden Familien mit kleinen Einkommen gestärkt. Der Kinderzuschlag sorgt dafür, dass Familien nicht wegen ihrer Kinder auf eine Aufstockung im Job-Center angewiesen sind und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern.
Zudem werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht. Dadurch werden faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder geschaffen.
Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Nach Schätzungen des Bundes haben nach Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes bundesweit ca. 1,2 Mio. Kinder mehr erstmalig Anspruch auf Kinderzuschlag und damit auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Bedeutung für Leverkusen
Aktuell erhalten in Leverkusen über 6.000 Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe.
1.500 Kinder erhalten in den Leistungsbereichen SGB XII, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag Leistungen für den Schulbedarf.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird Kinderarmut auch in Leverkusen bekämpft.
Das Starke-Familien-Gesetz sieht konkret folgende Maßnahmen vor:
- Erhöhung des Zuschlags auf 185€ ab Juli 2019 zur Sicherung des Existenzminimums eines jeden Kindes
- Neuregelungen sorgen dafür, dass „Einkommen des Kindes“ z.B. Unterhalt, den Anspruch nicht mehr so stark wie bisher mindert. Davon profitieren rund 100.000 Kinder von Alleinerziehenden
- Ab Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen. Zudem wird das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dies führt dazu, dass keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag herausfällt, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen und sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Diese Regelung sorgt dafür, dass wer mehr arbeitet, auch mehr behalten darf. Nur so kann sich Erwerbstätigkeit lohnen.
- Nachhilfestunden gibt es schon bei Verschlechterungen der Leistungen und nicht erst bei Gefährdung der Versetzung. Damit wird keine unnötige Zeit mehr zu Lasten der Schüler*innen verschenkt.
- Mittagessen in Kita und Schule, sowie die Schülerfahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr sind kostenfrei.
- Das Schulstarterpaket wird mit 150€ statt bisher mit 100€ das Schulmaterial bezuschusst. Jedes Kind soll mit einer guten Ausstattung ins Schuljahr starten können!
- Grundsätzlich weniger bürokratische Hürden, vereinfachte Anträge und längere Bewilligungszeiträume. Damit Hilfe da ankommt, wo sie gebraucht wird.
Befreiung von Kitagebühren- eine spürbare Entlastung
Zusätzlich werden die Familien, die den Zuschlag beziehen, bundesweit von den Kitagebühren befreit. Dies bewirkt eine spürbare Entlastung für Familien mit geringem Einkommen. Zusätzlich stärkt diese Befreiung den Anreiz für die Eltern, eine Erwerbstätigkeit anzunehmen, da der Verdienst sich nicht automatisch mit den Kitagebühren amortisiert.
Das Starke-Familien-Gesetz ist ein wichtiger und an vielen Stellen längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Im Hinblick auf ein künftiges Sozialstaatskonzept stellt sich außerdem die Frage, ob Kinder nicht grundsätzlich aus dem Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) -Bezug herausgenommen gehören. Die originären Leistungen waren als Mittel der Unterstützung, Qualifizierung und Wiedereingliederung gedacht. Angesichts der Dimensionen, die Kinderarmut in unserer Gesellschaft einnimmt, wird es Zeit, nicht nur an Stellschrauben zu drehen, sondern die Kindergrundsicherung neu zu denken! Zu diesem wichtigen Thema könnt ihr in meinem nächsten Beitrag mehr lesen.
Parteivorsitzende der SPD-Leverkusen Aylin Doğan