Der Straßenbaubeitrag ist seit geraumer Zeit ein Streitthema und Dorn im Auge vieler Bürgerinnen und Bürger. Von daher ist es wenig verwunderlich, dass sich in einigen Bundesländern die Auffassung zur Erhebung dieses Beitrags aufgrund von erheblichen Protesten der Einwohner in der jüngsten Vergangenheit geändert hat.
„Hamburg hat die Erhebung der Beiträge seit 2016, Berlin bereits seit 2012 und Bayern seit Anfang dieses Jahrs abgeschafft. In Schleswig-Holstein ist es seit kurzem den Gemeinden selbst überlassen, ob sie die Straßenbaubeiträge erheben wollen“, erläutert Eva Lux, Leverkusener Landtagsabgeordnete und Bürgermeisterin.
„Das Konzept des Straßenbaubeitrags ist überholt, ungerecht und ineffektiv“, verdeutlicht Sven Tahiri, Baupolitischer Sprecher. „Die Beitragshöhe nimmt nämlich keinerlei Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beitragszahler, sondern bemisst sich einzig und allein an der Grundstücksgröße. Völlig ungeachtet dessen, wieviel von diesem Grundstück tatsächlich an der Straßenfront liegt. Insbesondere Rentner und junge Familien sind dabei die Leidtragenden dieser inkonsequenten und wenig nachvollziehbaren Regelung“, erläutert Tahiri.
Wie funktionieren Straßenbaubeiträge?
Straßenbaubeiträge werden erhoben für die Erneuerung von Straßen, den Umbau oder die Verbesserung eines Teils der Straße, z. B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs oder die Verbesserung der Straßenbeleuchtung. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenbaubeiträge sind die Landesgesetze – in NRW das Kommunalabgabengesetz (KAG) -. Einzelheiten sind in den städtischen Straßenbaubeitragssatzungen geregelt. In der Beitragssatzung steht genau, wer Beitragsschuldner ist, welche Maßnahmen beitragspflichtig sind, welche Kosten in die Beitragsberechnung einbezogen werden, nach welchem Modus die Kosten für die Grundstücke umgelegt werden und welchen Eigenanteil die Gemeinde übernimmt.
Abschaffung des Straßenbaubeitrages?
In vielen Bundesländern hat sich die Auffassung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen aufgrund von erheblichen Protesten der Einwohner in letzter Zeit geändert. Auch in Nordrhein-Westfalen stehen die Straßenbaubeiträge in der öffentlichen Debatte. Es gab bisher in der Frage jedoch noch keine klare Haltung auf Landesebene. Ob oder wie eine Neuregelung erfolgen könnte, ist vollkommen unklar.
Nun hat die SPD-Landtagsfraktion für den nordrheinwestfälischen Landtag einen Gesetzentwurf angekündigt, der die Abschaffung des Straßenbaubeitrags vorsieht und stattdessen eine Umstrukturierung der Fördermittel für infrastrukturelle Maßnahmen vorsieht.
Ordentliche Straßen – ohne Halsabschneiderei!
„Damit dieser Konflikt nun jedoch nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgefochten wird, fordern wir die Aussetzung des Straßenbaubeitrags bis 2020 und rufen die Landesregierung in die Pflicht, schnellstmöglich Klarheit über den neuen Gesetzesentwurf zu schaffen. Die Maßnahmen, die bis dahin umgesetzt werden, sollen erst auf Grundlage der dann geltenden gesetzlichen Regelung erlassen werden. Damit gewinnen Bürgerinnen und Bürger Zeit, ohne dass erforderliche Straßenbaumaßnahmen nicht durchgeführt werden“, so Eva Lux.
Konkret schlagen wir Folgendes vor:
Gebührenbescheide für Straßenbaumaßnahmen, die im Jahre 2018 umgesetzt wurden, werden in Leverkusen erst ab dem Jahr 2020 auf Grundlage der dann geltenden gesetzlichen Regelung erlassen. Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nach dem KAG wird für Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2019 ausgesetzt. Dieses Vorgehen soll mit der Bezirksregierung als Kommunalaufsicht abgestimmt werden.
Lesen Sie hier den AntragBildnachweis: jala / photocase.de