CDU und FDP planen den Mindestabstand untereinander von Spielhallen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und von Wettannahmestellen generell von 350 m auf 100 m zu verkürzen. Das jedenfalls sieht der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 vor, der am 24. März in erster Lesung im nordrhein-westfälischen Landtag beraten wurde, am 23. Juni vom Landtag endgültig beschlossen werden und am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll.
„Diese neue Regelung zu Mindestabständen, die im Staatsvertrag nicht einheitlich geregelt sondern den Bundesländern überlassen sind, torpediert unsere Bemühungen in Leverkusen, die Ansiedlung von Wettannahmestellen im Stadtgebiet zu verhindern bzw. auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken“, kritisiert Milanie Kreutz, Fraktionsvorsitzende.
Der Leverkusener Stadtrat hatte sich noch am 22. März 2021 per Resolution an den NRW-Landtag mit der Forderung gewandt, die Mindestabstände untereinander auf 450 m und zu Schulen und Kitas auf 500 m zu erhöhen. Außerdem sollten Städte die Möglichkeit erhalten, Wettbüros, Spielhallen und Wettannahmestellen nur noch in Gewerbegebieten zulassen zu müssen.
Den Resolutionsantrag der CDU hatte am 10. März 2021 u.a. ihr Landtagsabgeordneter unterzeichnet, obwohl zu diesem Zeitpunkt, nämlich am 1. März 2021, bereits eine Anhörung des Hauptausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Ratifizierung des anstehenden Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie des Gesetzentwurfs zu dessen Umsetzung in Nordrhein-Westfalen mit verkürzten Mindestabständen stattgefunden hatte.
„Die CDU redet beim Thema Wettannahmestellen mit gespaltener Zunge“, kritisiert Sven Tahiri, stellv. Fraktionsvorsitzender. Vor Ort präsentierten sich die Christdemokraten als Gegner von Wettannahmestellen und fordern verschärfte Regelungen. Zur gleichen Zeit aber erleichtern sie im Land die Bedingungen für die Ansiedlung solcher Einrichtungen. Wo heute noch eine sei, können künftig drei Wettannahmestellen oder Spielhallen öffnen. „Mit dieser Doppelmoral sollen die Menschen vor Ort gezielt getäuscht und die Schuld für die vermehrte Ansiedlung von Wettannahmestellen und Spielhallen den Städten in die Schuhe geschoben werden“.
Deshalb fordern wir die Leverkusener Landtagsabgeordneten mit einem Antrag auf, das Gesetzespaket mit den verringerten Mindestabständen abzulehnen.
„Denn wie man mit solchen Regelungen die Städte in ihrem Ziel unterstützen will, vielfältige und attraktive Innenstädte und Stadtteilzentren zu erhalten, ist mir vollkommen schleierhaft“, betont Kreutz abschließend.
Lesen Sie hier den AntragBildnachweis: zettberlin / photocase.de